Vollstationäre Pflege
Der Bewohner steht im Mittelpunkt des Denkens und Handelns der Mitarbeiter, wobei die Selbstständigkeit, die Entscheidungsfähigkeit und die Eigenverantwortung erhalten und gefördert werden sollen. Die Pflege und Versorgung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner.
Grundlage der Pflege ist das WEG-Pflegemodell. Diese Grundlagen und erworbenen Kenntnisse ermöglichen es den Mitarbeitern, die körperlichen, geistigen und seelischen Befindlichkeiten der Bewohner als Einheit zu beachten und zu berücksichtigen. Die Schwerpunkte der Pflege werden mit den Bewohnern, Angehörigen und Bezugspersonen regelmäßig abgestimmt und reflektiert.
Wir bieten unseren Bewohnern
- Einzelzimmer mit Dusche / WC
- Vollverpflegung mit ausgewählten Getränken
- Zimmerreinigung
- Wäschepflege
- Wohlfühlbad
- Individuelle Betreuungsangebote
- Begleitung zu Ärzten
- Gemeinschaftliche Aktivitäten
- seelsorgerische Begleitung
- Friseur im Haus (kostenpflichtig)
- Podologe (kostenpflichtig)
- Räume für private Feiern (kostenpflichtig)
Verschiedene Kooperationen mit Fußpflege, Physiotherapeuten, Haus- und diversen Fachärzten, Sanitätshäusern und Apotheken runden die Versorgung ab.
Unsere Heimentgelte (€ / Tag)
Pflegegrad |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegeleistungen1 |
62,43 € |
91,11 € |
107,29 € |
124,15 € |
131,71 € |
Ausbildungszuschlag |
3,84 € | 3,84 € | 3,84 € | 3,84 € | 3,84 € |
Ausbildungsumlage -Zuschlag2 | 4,01 € | 4,01 € | 4,01 € | 4,01 € | 4,01 € |
Unterkunft | 17,22 € | 17,22 € | 17,22 € | 17,22 € | 17,22 € |
Verpflegung | 11,48 € | 11,48 € | 11,48 € | 11,48 € | 11,48 € |
Investitionskosten | 12,63 € | 12,63 € | 12,63 € | 12,63 € | 12,63 € |
Gesamt |
111,61 € |
140,29 € |
156,47€ |
173,33€ |
180,89 € |
1 Grundlage der pflegebedingten Aufwendungen (Pflegeleistungen und Ausbildungszuschlag) ist der sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Ab 01.01.2017 wird jeder Monat mit 30,42 Tagen abgerechnet, angebrochene Monate tagesweise.
2 Bei der Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz müssen ab dem 01.01.2020 über den Umlagebetrag für die Refinanzierung der Ausbildungskosten auch die Kosten der praktischen Ausbildung und die Kosten der Altenpflegeschulen finanziert werden. Diese Kosten werden für einen Übergangszeitraum von ca. 3 Jahren über einen Zuschlag auf die pflegebedingten Kosten finanziert.
Hier finden Sie unsere detaillierte Preisliste zum Downloaden und ausdrucken